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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Interfiducia AG mit Sitz in Kloten

Stand September 2023

1. Zweck und Geltungsbereich
  1. Die Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Interfiducia AG für ihre Klientschaft, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

  2. Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interfiducia AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der Interfiducia AG. Sie haben Vorrang vor allfälliger allgemeinen Auftrags­ und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

  3. Die Interfiducia AG behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf www.interfiducia.ch zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite der Interfiducia AG in Kraft.

2. Mandatsverhältnis und Mitwirkung der Klienten
  1. Jedem Mandatsverhältnis zwischen der Interfiducia AG und der Klientschaft muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung der Interfiducia AG zu Grunde liegen.

  2. Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der Interfiducia AG geschlossen, auch wenn die Klientschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.

  3. Die Interfiducia AG nimmt Instruktionen von der Klientschaft oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Klientschaft stimmt zu, dass die Interfiducia AG berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.

  4. Die Klientschaft gewährleistet, dass die Interfiducia AG ohne besondere Aufforderung alle sachdienlichen Informationen rechtzeitig erhält, die die Interfiducia AG benötigt, um das Mandat zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandates erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die Interfiducia AG die Informationen, welche sie von der Klientschaft oder anderen für die Klientschaft handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klientschaft anerkennt, dass die Interfiducia AG sich bei der Erfüllung des Mandates auf solche Informationen verlassen darf. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Kunden obliegt der Interfiducia AG nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

  5. Falls die Interfiducia AG für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klientschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt der entsprechenden Ansprechperson mitzuteilen.

  6. Terminangaben gelten als Zielsetzungen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.

3. Mitwirkung Dritter
  1. Zur Ausführung des Auftrags ist die Interfiducia AG berechtigt, fachkundige Dritte, sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution).

  2. Diese Dritten unterstehen ebenfalls der Verschwiegenheit.

4. Kommunikation
  1. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt die Klientschaft zu, dass die Interfiducia AG elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit der Klientschaft oder mit Dritten über die Belange der Klientschaft zu kommunizieren. Die Klientschaft anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel, wie z. B. E-Mail oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass die Inhalte solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder korrumpiert werden können oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die Interfiducia AG ist für solche Risiken nicht haftbar.

  2. Die Interfiducia AG empfiehlt der Klientschaft, eigene Virenprüfungen auf allen ihren Systemen, Daten und Kommunikationsmitteln durchzuführen.

5. Schutz- und Nutzungsrechte
  1. Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Interfiducia AG im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Interfiducia AG und der Klientschaft ausschliesslich der Interfiducia AG zu. Die Interfiducia AG räumt der Klientschaft jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihr überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein.

  2. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch die Klientschaft ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Interfiducia AG zulässig. Die Klientschaft unterlässt es, die ihr von der Interfiducia AG überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch die Klientschaft besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

6. Honorar und Rechnungsstellung
  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt die Klientschaft zu, dass die Interfiducia AG ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die Interfiducia AG verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.

  2. Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. Die Interfiducia AG behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.

  3. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern, etc. zu verstehen. 

  4. Zusätzlich zum Honorar stellt die Interfiducia AG eine Kleinspesenpauschale zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Versandkosten, Telefonkosten, Kosten für die elektronische Kommunikation, Auslagen für Fotokopien sowie für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen etc. in Rechnung.

  5. Die Interfiducia AG behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Klientschaft zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

  6. Die Interfiducia AG ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Klientschaft Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft abzuschliessen. 

  7. Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von der Interfiducia AG allenfalls zu entrichtende MwSt. wird der Klientschaft zusätzlich in Rechnung gestellt.

  8. Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Klientschaft und werden von der Klientschaft getragen oder dieser in Rechnung gestellt.

  9. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Interfiducia AG innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Die Klientschaft ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

  10. Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Klientschaft ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die Interfiducia AG das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Klientschaft einzustellen. Handlungen der Interfiducia AG im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Klientschaft zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

  11. Die Klientschaft entbindet die Interfiducia AG und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der Interfiducia AG verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der Interfiducia AG nötigen Ausmass.

  12. Die Interfiducia AG kann die Klientschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die Interfiducia AG behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 

  13. Mehrere Auftraggeber haften der Interfiducia AG gegenüber als Solidarschuldner.

7. Beanstandungen / Haftung / Höhere Gewalt
  1. Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. Der Interfiducia AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

  2. Die Interfiducia AG haftet der Klientschaft gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist von der Klientschaft, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

  3. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen die Interfiducia AG die Besorgung von Geschäften befugter massen übertragen hat.

  4. Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung der Interfiducia AG auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

  5. Der E-Mail-Verkehr von und mit der Interfiducia AG kann auch über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze erfolgen. Die Interfiducia AG lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.

  6. Die in Ziffer 7.4 und 7.5 hiervor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die Interfiducia AG arbeitet.

  7. Im Schadenfall ist die Haftung von der Interfiducia AG auf die Höhe des dreifachen bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.

  8. Die Klientschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die Interfiducia AG richten. Hiermit erklärt die Klientschaft, dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit der Interfiducia AG verbundenen Personen verzichtet.

  9. Jegliche Beratung durch Interfiducia AG erfolgt ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klientschaft und darf durch die Kunden ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von der Interfiducia AG nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Klientschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).

  10. Falls die Rolle der Interfiducia AG darin besteht, die Klientschaft darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der Klientschaft zu koordinieren, ist die Interfiducia AG nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft, sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Klientschaft geeignet sind.

  11. Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist die Interfiducia AG nicht für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, haftbar. Die Interfiducia AG ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klientschaft auf den neusten Stand zu bringen. 

  12. Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.

8. Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz / Verschwiegenheit
  1. Die Interfiducia AG untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. Die Interfiducia AG behandelt alle von der Klientschaft erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Dennoch stimmt die Klientschaft zu, dass die Interfiducia AG relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um ihre Ansprüche gegenüber der Klientschaft gemäss Ziffer 6 durchzusetzen. Ausserdem kann die Interfiducia AG im Vertrauen auch relevante Informationen an ihre Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.

  2. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die Interfiducia AG zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten der Interfiducia AG vor. In diesem Fall wird die Interfiducia AG (wo zulässig und durchführbar) die Klientschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

  3. Die Interfiducia AG kann bestimmte Dienstleistungen (insbesondere in Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen, Dolmetschdienstleistungen, etc.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.

  4. Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es der Interfiducia AG erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Klientschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen. 

  5. Es kann vorkommen, dass die Interfiducia AG für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klientschaft tätig sind oder welche die Klientschaft als Konkurrenz betrachten kann. Die Interfiducia AG untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Klientschaft bekannt zu geben.

  6. Die Interfiducia AG kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Daten und Informationen der Klientschaft weitergeben, wenn die Klientschaft dem ausdrücklich zugestimmt hat, die Interfiducia AG rechtlich dazu verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der von der Klientschaft angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der weitergegebenen Daten durch die Dritten ist streng auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Die Interfiducia AG darf die Klientendaten systematisch im eigenen CRM-System erfassen und die Daten benutzen, um die Klientschaft betreffend weitere Dienstleistungen anzuschreiben. Im Weiteren richten sich die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Interfiducia AG nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, welche auf der Website www.interfiducia.ch abgerufen werden kann.

9. Interessenskonflikte / Verhältnis zu anderen Klienten
  1. Es kann vorkommen, dass die Interfiducia AG ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Klientschaft aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen der Interfiducia AG gegenüber der Klientschaft und anderen Klienten oder zwischen den Interessen der Interfiducia AG und den Interessen der Klientschaft besteht. Die Klientschaft stimmt zu, der Interfiducia AG jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Klientschaft gehalten, die Interfiducia AG umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

  2. Die Klientschaft anerkennt, dass die Interfiducia AG bei einer Annahme eines Mandates keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.

  3. Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die Interfiducia AG bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Klientschaft oder mit der Klientschaft verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren, sofern die Interfiducia AG dabei nicht ihre Pflichten gegenüber der Klientschaft verletzt.

10. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Handakten
  1. Vorbehältlich längerer gesetzlicher Fristen hat die Interfiducia AG die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraumes, wenn die Interfiducia AG die Klientschaft schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und die Klientschaft dieser Aufforderung nicht binnen 6 Monaten, nachdem sie diese erhalten hat, nachgekommen ist.

  2. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Interfiducia AG diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten.

  3. Die Klientschaft verpflichtet sich zur Bezahlung des Honorars und der Barauslagen an die Interfiducia AG. Bis zur Bezahlung der offenen Forderungen, ist die Interfiducia AG berechtigt, die sich in deren Besitze befindlichen Akten zurückzubehalten.

11. Beendigung
  1. Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. das Erbringen der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung gem. Ziffer 11.2. Die Klientschaft sowie die Interfiducia AG haben das Recht, das Mandatsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen.

  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat die Klientschaft die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Interfiducia AG vom Kunden völlig schadlos zu halten. 

  3. Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.

  4. Bei Kündigung des Vertrages durch die Interfiducia AG sind zur Vermeidung von Schäden bei der Klientschaft in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

  5. Die Interfiducia AG ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung der Klientschaft berechtigt, die Leistungen sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn die Klientschaft ein rechtswidriges Verhalten von der Interfiducia AG verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten.

  6. Bei grobem Vergehen der Klientschaft gegen die allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen ist die Interfiducia AG berechtigt, das Mandat sofort niederzulegen.

  7. Handelt es sich bei der Klientschaft um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle ihres Todes, der Verschollenerklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht. Die Interfiducia AG verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis die Rechtsnachfolger das selber tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag jederzeit widerrufen. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch die Interfiducia AG oder die zuständigen Behörden.

12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung / Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
  1. Das Rechtsverhältnis zwischen der Klientschaft und der Interfiducia AG untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht.

  2. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Kloten, Schweiz.

  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

  4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können schriftlich abgeändert werden.

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